Die Länder haben heute der Rentenwertbestimmungsverordnung 2013 zugestimmt. Damit können die Renten wie vorgesehen ab dem 1. Juli 2013 in den neuen Ländern um 3,29 und in den alten Ländern um 0,25 Prozent steigen. Hierdurch ergeben sich in der gesetzlichen Rentenversicherung, der Alterssicherung der Landwirte und der Unfallversicherung Mehraufwendungen von insgesamt rund 1,2 Milliarden im Jahr 2013 und ab dem Jahr 2014 von rund 2,4 Milliarden Euro jährlich.
Die Bundesregierung muss die Verordnung noch in Kraft setzen.
Drucksache 287/13 (Beschluss)
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