Eine Trossinger Tanne vor dem Bundesrat

Tanne

© Bundesrat | 2012

Hochauflösendes Bild (zip, 4MB)

Nun ist es wieder so weit. Vorweihnachtliche Stimmung verbreitete sich vor dem Gebäude der Länderkammer, als der stellvertretende Bürgermeister der Stadt Trossingen, Heinz Messner, Bundesratspräsident Winfried Kretschmann am Rande der laufenden Plenarsitzung symbolisch den diesjährigen Weihnachtsbaum übergab.

Bürgermeister Messner betonte hierbei, dass sich seine Gemeinde sehr darüber freut, in diesem Jahr für den Schmuck des Bundesrates sorgen zu können. Die Verantwortlichen hätten aus diesem Grunde auch ein besonders stattliches Exemplar ausgewählt.

Ein kleines Stück Schwarzwald in Berlin

Foto: LKW und Kran

Eine Trossinger Tanne vor dem Bundesrat

© Bundesrat | 2012

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Dass der diesjährige Baum aus Baden-Württemberg kommt, ist kein Zufall: traditionell stiftet ihn das Land, das aktuell den Vorsitz im Bundesrat führt. Die mehr als 10 Meter hohe Weißtanne wuchs im Trossinger Wald am Rande des Ost-Schwarzwaldes auf. Sie wurde durch das Technische Hilfswerk im Rahmen einer Übung nach Berlin transportiert und vor dem Ehrenhof des Bundesrates aufgestellt. Der offiziellen Übergabe wohnten daher auch THW-Vizepräsident Gerd Friedsam und der Landesbeauftragte sowie der Landessprecher des THW Baden-Württembergs, Stefan Bröckmann und Walter Nock bei.

Foto: Gespräch im Bundesrat

Eine Trossinger Tanne vor dem Bundesrat

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Präsident Kretschmann bedankte sich in einem persönlichen Gespräch bei Bürgermeister Messner und den Vertretern des THW für die besondere Zierde des Bundesrates während der nun beginnenden Adventzeit. In diesem Zusammenhang würdigte er in besonderem Maße das ehrenamtliche Engagement der Kollegen des THW, da ein Großteil der Mitarbeiter den Dienst neben ihrem Beruf in der freien Zeit leisten. Der Präsident sprach sich dafür aus, das Ehrenamt weiter zu fördern und zu unterstützen. Für das gemeinschaftliche Miteinander sei es besonders wichtig, dass auch die Aufgaben übernommen würden, die von staatlicher Seiter nicht zu leisten sind.

Stand 23.11.2012

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