Die 16 Ausschüsse der Länderkammer werden daher zuweilen auch als "Herzstück" der parlamentarischen Arbeit bezeichnet. Jeder Ausschuss hat ein eigenes Büro mit mehreren Mitarbeitern, das die jeweiligen Vorsitzenden bei der Vorbereitung und Leitung der Sitzungen unterstützt.
Diese Büros werden von den Ausschusssekretärinnen und -sekretären geleitet. Einer dieser Sekretäre ist Ministerialrat Lars von Dewitz.
Spagat zwischen höchst unterschiedlichen Politikfeldern

Menschen im Bundesrat: Der Ausschusssekretär
© Bundesrat | Peter Wilke | 2013
Der 51-jährige Jurist gehört dem Haus bereits seit Herbst 1992 an und verfügt damit über eine mehr als 20-jährige Erfahrung im Bundesratsgeschäft. Er leitet seit knapp zwei Jahren die Büros des Innen- und des Kulturausschusses und ist zugleich Geschäftsführer der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK). Damit bewegt sich von Dewitz ständig zwischen den höchst unterschiedlichen Bereichen von Kultur und Wissenschaft einerseits sowie Innen- und Sicherheitspolitik andererseits.
"Eine meiner Aufgaben als Ausschusssekretär ist es, für die korrekte und effiziente Durchführung der Ausschusssitzungen zu sorgen. Hierzu sind häufig bereits im Vorfeld intensive Kontakte mit den Ländervertretern erforderlich. Bei der Vielzahl der Anträge und der häufig entstehenden komplexen Gemengelagen wäre es sonst in der Sitzung nämlich manchmal gar nicht so leicht, den Überblick zu behalten. Mein Team und ich verstehen unsere Tätigkeit daher in erster Linie als Serviceleistung für die Länder. Wir sorgen mit dafür, dass sie ihre speziellen Anliegen korrekt in das Bundesratsverfahren einbringen können. Hierzu gehört übrigens auch die 'rechtsförmliche Übersetzung' der Anträge in die spezielle Gesetzessprache. Das ist zwar kompliziert und aufwändig, erleichtert das Verfahren und die spätere Rechtsanwendung aber erheblich", erläutert der Sekretär die Schwerpunkte seiner Tätigkeit.
Mühevolle Kleinarbeit

Menschen im Bundesrat: Der Ausschusssekretär
© Bundesrat | Frank Bräuer | 2012
Der Hauptauftrag der Fachausschüsse besteht darin, die Plenarentscheidungen zu den einzelnen Beratungsgegenständen durch entsprechende Empfehlungen vorzubereiten. Die Büros der Ausschüsse unterstützen diese Funktion, indem sie in mühevoller Kleinarbeit Organisation und formale Abläufe des Gesetzgebungsverfahrens vor- und nachbereiten.
Das beginnt mit der Entscheidung über die konkrete Beteiligung der einzelnen Ausschüsse an den zu beratenden Vorlagen, geht nach der Ausschusssitzung in das Erstellen der Protokolle und Empfehlungsdrucksachen über und endet schließlich mit der Veröffentlichung des endgültigen Beschlusses des Bundesrates. Üblicherweise beginnt dieser Zyklus bereits unmittelbar nach der Plenarsitzung wieder von Neuem.