Ständiger Beirat Der "Ältestenrat" des Bundesrates

Foto: Gruppenbild der Mitglieder des Ständigen Beirats

© Bundesrat | Frank Bräuer

Beim Präsidium des Bundesrates besteht ein Ständiger Beirat, der von den sechzehn Bevollmächtigten der Länder beim Bund gebildet wird. Die Bevollmächtigten, die gewissermaßen als Botschafter im eigenen Land fungieren, stehen an der Spitze der jeweiligen Landesvertretung.

Sie sind die Amtsträger, die ihr Land beim Bund insgesamt - das heißt bei Bundestag, Bundesrat, Bundesregierung und anderen Bundesstellen - vertreten. Ähnlich wie der Ältestenrat anderer Parlamente ist dieses Gremium beratend für den Präsidenten und das Präsidium tätig.

Bedeutende Informations- und Koordinationsaufgaben

Der Beirat kümmert sich um Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung für den Bundesrat und hat dabei wichtige Informations- und Koordinationsaufgaben wahrzunehmen. Zudem trägt er dazu bei, die Verbindung zwischen Bundesrat und Bundesregierung aufrecht zu erhalten. Der Beirat tagt regelmäßig einmal wöchentlich und tritt meist wenige Stunden nach der Sitzung des Bundeskabinetts zusammen. Ein Vertreter der Bundesregierung nimmt an den Sitzungen teil und informiert über die Beratungen und die Beschlüsse der Bundesregierung. Über ihren Vertreter hat die Bundesregierung andererseits die Möglichkeit, frühzeitig die Ansichten des Bundesrates zu Fragen der Gesetzgebung zu erkennen und für eigene Ziele und Absichten zu werben.

Besprechungsraum des Ständigen Beirats

Zimmer 13 - Sitzungsraum des Ständigen Beirats

© Bundesrat | Frank Bräuer

Von großer Bedeutung ist, dass in dem Gremium alle Länder vertreten sind. Dies ermöglicht die weitgehende Repräsentation aller im Bundesrat vertretenen politischen Kräfte. Zudem sind seine Mitglieder in der Regel in Berlin präsent, da die Bevollmächtigten den Schwerpunkt ihrer Tätigkeit meist in der Hauptstadt haben. Im Gegensatz dazu halten sich Präsident und Vizepräsidenten wegen ihrer Doppelfunktion als Regierungschefs, die sie primär in den jeweiligen Landeshauptstädten bindet, nur vergleichsweise selten am Sitz des Bundesrates auf.

Der Vorsitzende

Der Beirat hat - rein rechtlich betrachtet - keinen ständigen Vorsitzenden.

Die Geschäftsordnung trifft in diesem Zusammenhang eine recht ungewöhnliche Regelung nach Ranghöhe und Dauer der Mitgliedschaft. Danach übernimmt den Vorsitz der jeweiligen Zusammenkunft der oder die dienstälteste Bevollmächtigte mit Bundesrats-Mitgliedschaft. In der Praxis führt seit Oktober 2013 regelmäßig der Bevollmächtigte des Saarlandes, Staatssekretär Jürgen Lennartz, den Vorsitz.

Stand 11.03.2014

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